Dieter Buchmann

 

 

 

 

 

"Damit Sie nicht nur Recht

 

haben,

 

sondern auch Recht

 

bekommen!"

Und das ist manchmal gar nicht so leicht!


Natürlich werden Sie sich fragen:

 Wie kann es sein, dass ich eigentlich Recht habe, aber den Prozess trotzdem verloren habe?


Häufig liegt das nicht daran, dass Ihre Sache aussichtslos war, oder dass etwa der Richter etwas gegen Sie hatte.
Vielmehr ist bei vielen Rechtsstreiten entscheidend, was auf welche Weise von der Partei bzw. ihrem Rechtsanwalt vorgetragen wird.

Denn der Richter im Zivilprozess ermittelt nicht selbst den Sachverhalt, sondern entscheidet danach, was die Parteien ihm vortragen.


Hier setzt die Aufgabe des Rechtsanwalts ein:


 Wichtig ist es, alle Tatsachen vorzutragen und unter Beweis zu stellen, die zur Entscheidungsfindung des Richters erforderlich sind, andererseits den Sachverhalt möglichst komprimiert darzulegen, damit auf Seiten des Gerichts der Überblick nicht verloren geht.


Warum bin ich dafür besonders geeignet?


Weil ich als Jurist vor meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt mehr als 35 Jahre lang hinter dem Richtertisch gesessen und gesehen habe, welche Fehler auf Seiten der Parteien und ihrer Rechtsanwälte gemacht wurden.

 

Natürlich ist nicht jeder verlorene Prozess Schuld des Rechtsanwalts. Häufig kommt es auch vor, dass Prozesse nicht zu gewinnen sind, etwa weil die Partei nicht in der Lage ist, ihren Vortrag zu beweisen.

 

In diesen Fällen kann ich Ihnen aufgrund meiner Berufserfahrung im Rahmen einer Rechtsberatung eine realistische Einschätzung der Aussichten für eine Klage geben, anhand deren sie selbst entscheiden können, ob Sie einen Prozess riskieren wollen, oder vielleicht mit der Gegenseite in Vergleichsverhandlungen eintreten.

 

Falls Sie einmal keinen Rechtsbeistand benötigen, sondern Hilfe bei einer Vertragsgestaltung oder die Anfertigung eines Rechtsgutachtens, stehe ich gerne dafür zur Verfügung. 

Und wenn Sie zeitlich oder körperlich nicht in der Lage sein sollten, zum Anwalt zu gehen, mache ich auch gerne Hausbesuche.

 

 

 

 

In diesem Sinne:

 

Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit!

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© Rechtsanwalt Dieter Buchmann