Honorar

Ist guter Rat teuer?

Grundsätzlich ist die Höhe der Anwaltskosten durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einheitlich geregelt. Darüber hinaus sind individuelle Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant natürlich jederzeit möglich.

 

Es gilt: "Fragen kostet nichts!"

 

Falls Sie unsicher sind, ob Sie sich einen Anwalt leisten können, fragen Sie gerne einfach nach.

Erst die rechtliche Beratung ist kostenpflichtig.

 

Der Abschluss einer Honorarvereinbarung ist jederzeit möglich.

Die Kosten sind dabei abhängig von Dauer und Umfang der Beratung.

 

Die Erstberatung kostet für Verbraucher maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Bei weiterer Zusammenarbeit werden die Kosten für die Erstberatung erstattet bzw. verrechnet.

 

Gute Nachrichten:

 

In vielen Fällen müssen Sie die Rechtsanwaltskosten auch gar nicht selbst tragen.

Wie das?!

 

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, besteht die Möglichkeit, dass die Rechtsschutzversicherung sämtliche Anwaltskosten übernimmt (exkl. Selbstbeteiligung).

 

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe durch den Staat:

 

Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens nicht selbst bezahlen können, weil Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse hierfür nicht ausreichen, können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Den Beratungshilfeschein beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht. Mit diesem wenden Sie sich dann gerne an mich zu Beratung.

 

Wenn Sie sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren befinden oder direkt Klage erheben möchten, können Sie eine Prozesskostenhilfe beantragen, sofern Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse die gesetzlichen Anfoderungen erfüllen. Sollte Ihr Vorhaben nach Auffassung des Richters Aussichten auf Erfolg haben, so übernimmt die Prozesskostenhilfe die Kosten für Ihren Anwalt.

 

Schließlich kann auch Ihr Prozessgegener verpflichtet sein, Ihre Anwaltskosten zu übernehmen. Dies legt der Richter in der Endentscheidung fest - in der Regel kommt der Unterlegene für die Prozesskosten auf.

 

Dieter Buchmann

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Dieter Buchmann

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D. B. Dieter Buchmann
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